Welches Dokument gilt
Die beiden EU-Klauselwerke erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Beschluss 2021/915 enthält Verantwortlicher–Auftragsverarbeiter-Klauseln nach Art. 28 DSGVO und ist für die Verarbeitung von Kundeninhalten durch AskAgain relevant. Beschluss 2021/914 enthält modulare Garantien für Übermittlungen an Empfänger außerhalb des EWR, wenn kein anderer Mechanismus nach Kapitel V greift. Der Sitz des Kunden allein entscheidet nicht über das Dokument.
Vervollständigung der Vereinbarung
Die offiziellen Klauseln benötigen ausgefüllte Anhänge zu den Identitäten des Kunden/Verantwortlichen und VHUG Technologies OÜ/Auftragsverarbeiters; Gegenstand, Dauer, Art und Zweck; betroffenen Personen und Datentypen; Weisungen; Sicherheitsmaßnahmen; Unterauftragsverarbeitern; sowie bei internationalen Transfers dem passenden Modul und der Transferprüfung. Die ausgefüllte AskAgain-AVV mit den anwendbaren Anhängen kann beim Support angefordert werden.
Unterauftragsverarbeiter für Report-Übersetzungen
DeepL SE, Maarweg 165, 50825 Köln, Deutschland, verarbeitet Report-Inhalte nur, wenn eine Übersetzung angefordert wird. VHUG Technologies OÜ hat dafür die unterzeichnete Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 von DeepL eingeholt.